Schulpflicht und Bußgeld: Wenn Euer Kind sich gegen die Schule wehrt und nicht aus dem Auto will

Wie weit müssen Eltern gehen, um den Schulbesuch bei ihrem Kind durchzusetzen? Viele Eltern kennen diesen Moment: Sie wollen alles richtig machen und stehen gleichzeitig vor der Frage, was sie ihrem Kind noch zumuten dürfen. Hier findet Ihr ein Urteil mit Freispruch für eine Mutter, das Eltern aufhorchen lassen sollte.

Ein bemerkenswert offenes Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Land Sachsen)

Geht ein Kind nicht mehr in die Schule, stehen Familien regelmäßig im Fokus von Behörden und Gerichten.

Sorgen die Eltern nicht dafür, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht, können Bußgeldzahlungen die Folge sein.

Doch was tun, wenn ein junger Mensch NEIN zur Schule sagt und sich sogar körperlich wehrt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen Eltern mehrfach ernsthafte Versuche, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen, kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass sie ihren Pflichten in rechtlich ausreichender Weise nachgekommen sind.
  • Die Frage, ob die Eltern körperlichen Zwang zur Durchsetzung der Schulpflicht anwenden dürfen oder sogar müssen, bleibt offen. Denn die Rechtslage ist unklar.
  • Allein diese rechtliche Unsicherheit kann Grund für einen Freispruch sein.

Der Hintergrund des Bußgeldfalles

Das Gericht sprach eine Mutter im Bußgeldverfahren frei, obwohl das 10-jährige Kind zahlreiche unentschuldigte Fehltage in der Schule hatte. Es sah keine rechtliche Grundlage dafür, der Mutter eine Pflichtverletzung vorwerfen zu können.

Zunächst hieß es, sie als Erziehungsberechtigte hätte nicht ausreichend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt. Ein Bußgeld wurde festgesetzt. Die Mutter legte Einspruch ein.

Beim Amtsgericht stellte sich eine ‚Totalverweigerung‘ des Kindes heraus. Die Mutter hatte über längere Zeit intensiv daran gearbeitet, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen. Das Kind versteckte und wehrte sich und entzog sich körperlichem Kontakt. Frühere Schulversuche waren ebenfalls am Widerstand des Kindes gescheitert.

Der juristische Kern: Die Gewaltgrenze

Die Mutter berief sich darauf, ihr Kind nicht mit Gewalt zum Schulbesuch zwingen zu dürfen: Kinder hätten ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Das Gericht bestätigte dieses Recht mit Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut von § 1631 Abs. 2 BGB.

Das Gericht urteilte, die Mutter habe davon ausgehen dürfen, körperlichen Zwang nicht einsetzen zu müssen. Es sah die Rechtslage insgesamt als so unklar an, dass es ausführte, selbst professionelle Rechtskundige könnten keine verbindliche Antwort auf die Frage geben, ob und in welchem Umfang Eltern Gewalt zur Erzwingung des Schulbesuchs anwenden dürfen oder müssen.

Es suchte in den Materialien zur Gesetzesbegründung und Gesetzesauslegung nach einer brauchbaren Auslegungshilfe für das Gesetzesverständnis, konnte jedoch den Willen des Gesetzgebungsorgans nicht erforschen.

Und so stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass Eltern sich an dem Wortlaut der Vorschrift orientieren können und von ihnen nicht zu verlangen sei, ggf. Referentenentwürfe zu Gesetzesvorhaben zu studieren, um zu erfahren, wie weit ihr Erziehungsrecht und ihre Erziehungspflicht gehen.

Warum dieses Urteil für Eltern wichtig ist

Das Urteil benennt sehr deutlich das Dilemma, in das Eltern geraten können, wenn sie auf der einen Seite für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen wollen und auf der anderen Seite ein Gesetz ihnen verbietet, Gewalt anzuwenden, um ihr Kind zu bewegen, in die Schule zu gehen.

Das Gericht gelangt zu einer elternfreundlichen rechtlichen Bewertung: Eltern dürfen nicht wie Pflichtverletzer behandelt werden, wenn sie sich ernsthaft anstrengen, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen und zugleich an einer rechtlich unklaren vom Gesetz eindeutig vorgesehenen Gewaltgrenze stehen.

Tipp für betroffene Familien und Anerkennung für das Gericht

  • Eltern sollten auch unter schwierigen Umständen tun, was sie können, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Scheitern Eure Bemühungen am konsequenten NEIN des Kindes zur Schule, kann ein Gericht die Faktenlage zugunsten der Eltern würdigen.
  • Die Frage, wie weit Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht gehen dürfen oder müssen, ist von zentraler Bedeutung. Dass selbst ein Gericht sie nicht beantworten kann und dies ohne Umschweife offenlegt, wird hier ausdrücklich anerkannt.

Mein Fazit

Ein DANKE geht an das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal für eine gründliche rechtliche Recherche sowie eine mutige klare Begründung im Urteil von 2016. Beides hilft Eltern noch heute weiter.

Wenn Euer Kind partout nicht (mehr) in die Schule will

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Schulpflicht und Bußgeld: Wenn Euer Kind sich gegen die Schule wehrt und nicht aus dem Auto will

Wie weit müssen Eltern gehen, um den Schulbesuch bei ihrem Kind durchzusetzen? Viele Eltern kennen diesen Moment: Sie wollen alles richtig machen und stehen gleichzeitig vor der Frage, was sie ihrem Kind noch zumuten dürfen. Hier findet Ihr ein Urteil mit Freispruch für eine Mutter, das Eltern aufhorchen lassen sollte.

Ein bemerkenswert offenes Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Land Sachsen)

Geht ein Kind nicht mehr in die Schule, stehen Familien regelmäßig im Fokus von Behörden und Gerichten.

Sorgen die Eltern nicht dafür, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht, können Bußgeldzahlungen die Folge sein.

Doch was tun, wenn ein junger Mensch NEIN zur Schule sagt und sich sogar körperlich wehrt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen Eltern mehrfach ernsthafte Versuche, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen, kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass sie ihren Pflichten in rechtlich ausreichender Weise nachgekommen sind.
  • Die Frage, ob die Eltern körperlichen Zwang zur Durchsetzung der Schulpflicht anwenden dürfen oder sogar müssen, bleibt offen. Denn die Rechtslage ist unklar.
  • Allein diese rechtliche Unsicherheit kann Grund für einen Freispruch sein.

Der Hintergrund des Bußgeldfalles

Das Gericht sprach eine Mutter im Bußgeldverfahren frei, obwohl das 10-jährige Kind zahlreiche unentschuldigte Fehltage in der Schule hatte. Es sah keine rechtliche Grundlage dafür, der Mutter eine Pflichtverletzung vorwerfen zu können.

Zunächst hieß es, sie als Erziehungsberechtigte hätte nicht ausreichend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt. Ein Bußgeld wurde festgesetzt. Die Mutter legte Einspruch ein.

Beim Amtsgericht stellte sich eine ‚Totalverweigerung‘ des Kindes heraus. Die Mutter hatte über längere Zeit intensiv daran gearbeitet, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen. Das Kind versteckte und wehrte sich und entzog sich körperlichem Kontakt. Frühere Schulversuche waren ebenfalls am Widerstand des Kindes gescheitert.

Der juristische Kern: Die Gewaltgrenze

Die Mutter berief sich darauf, ihr Kind nicht mit Gewalt zum Schulbesuch zwingen zu dürfen: Kinder hätten ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Das Gericht bestätigte dieses Recht mit Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut von § 1631 Abs. 2 BGB.

Das Gericht urteilte, die Mutter habe davon ausgehen dürfen, körperlichen Zwang nicht einsetzen zu müssen. Es sah die Rechtslage insgesamt als so unklar an, dass es ausführte, selbst professionelle Rechtskundige könnten keine verbindliche Antwort auf die Frage geben, ob und in welchem Umfang Eltern Gewalt zur Erzwingung des Schulbesuchs anwenden dürfen oder müssen.

Es suchte in den Materialien zur Gesetzesbegründung und Gesetzesauslegung nach einer brauchbaren Auslegungshilfe für das Gesetzesverständnis, konnte jedoch den Willen des Gesetzgebungsorgans nicht erforschen.

Und so stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass Eltern sich an dem Wortlaut der Vorschrift orientieren können und von ihnen nicht zu verlangen sei, ggf. Referentenentwürfe zu Gesetzesvorhaben zu studieren, um zu erfahren, wie weit ihr Erziehungsrecht und ihre Erziehungspflicht gehen.

Warum dieses Urteil für Eltern wichtig ist

Das Urteil benennt sehr deutlich das Dilemma, in das Eltern geraten können, wenn sie auf der einen Seite für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen wollen und auf der anderen Seite ein Gesetz ihnen verbietet, Gewalt anzuwenden, um ihr Kind zu bewegen, in die Schule zu gehen.

Das Gericht gelangt zu einer elternfreundlichen rechtlichen Bewertung: Eltern dürfen nicht wie Pflichtverletzer behandelt werden, wenn sie sich ernsthaft anstrengen, ihr Kind zum Schulbesuch zu bewegen und zugleich an einer rechtlich unklaren vom Gesetz eindeutig vorgesehenen Gewaltgrenze stehen.

Tipp für betroffene Familien und Anerkennung für das Gericht

  • Eltern sollten auch unter schwierigen Umständen tun, was sie können, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Scheitern Eure Bemühungen am konsequenten NEIN des Kindes zur Schule, kann ein Gericht die Faktenlage zugunsten der Eltern würdigen.
  • Die Frage, wie weit Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht gehen dürfen oder müssen, ist von zentraler Bedeutung. Dass selbst ein Gericht sie nicht beantworten kann und dies ohne Umschweife offenlegt, wird hier ausdrücklich anerkannt.

Mein Fazit

Ein DANKE geht an das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal für eine gründliche rechtliche Recherche sowie eine mutige klare Begründung im Urteil von 2016. Beides hilft Eltern noch heute weiter.

Wenn Euer Kind partout nicht (mehr) in die Schule will

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